Elektronische Patientenakte gestartet – Einrichten in fünf Schritten
2. Juni 2025
- Die Krankenkassen in Deutschland haben für 70 Millionen Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt.
- Nach einem mehrmonatigen Testlauf kann sie seit Ende April bundesweit eingesetzt werden.
- Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf die elektronische Patientenakte. Wer die ePA ablehnt, kann bei seiner Kasse Widerspruch dagegen einlegen.
„Die ePA bringt zahlreiche Vorteile für die Gesundheitsversorgung mit sich. Sie verbessert den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen leistungserbringenden Institutionen im Gesundheitswesen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten effizienter und gezielter zu gestalten.“
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf einer Extraseite zur elektronischen Patientenakte
Vom Analogen ins Digitale
2003 erdacht, 2025 umgesetzt – die elektronische Patientenakte ist nach langer Entwicklungsphase seit Ende April bundesweit gestartet. Der „Meilenstein für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ – wie es das BSI auf seiner Seite schreibt – soll nun für mehr Transparenz bei der Gesundheitsversorgung sorgen – sowohl aus der Perspektive der zu Behandelnden wie auch der der Ärztinnen und Ärzte. Das Ziel: Bei einer Behandlung soll die Krankengeschichte inklusive Medikation in der ePA direkt einsehbar sein und somit unter anderem eine effizientere Behandlung ermöglicht werden. Die ePA ist allerdings keine Pflicht. Wer sie nicht möchte, muss aktiv Widerspruch einlegen. Dafür reicht eine einfache Nachricht an die eigene Krankenkasse.
Zur ePA in fünf Schritten
Wer die ePA nutzen möchte, muss sich die App runterladen und in der App anmelden. Die wichtigsten Schritte dabei sind:
1. Schritt
Die ePA ist meistens keine eigenständige App. Vielmehr funktioniert sie über die App unserer persönlichen Krankenkasse. Einige Krankenkassen bieten allerdings auch eine eigene, separate ePA-App an. Wir können beide aus dem App-Store oder dem Google Playstore runterladen. Den Link dazu finden wir in der Regel auf der Website unserer Krankenkasse.
2. Schritt
Wir öffnen die App, um uns anzumelden. Über „Registrieren“ oder „Los geht's“ starten wir den Vorgang. Wir brauchen dafür unsere Versichertennummer und unsere elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie manchmal auch den Aktivierungscode der eGK und unsere Postleitzahl. Nach Eingabe der gewünschten Daten müssen wir noch den Datenschutzhinweisen sowie den Einwilligungen zustimmen.
3. Schritt
Anschließend bekommen wir eine Bestätigungsmail an unsere E-Mail-Adresse. Wir bestätigen unsere Adresse und legen in der Folge einen sechsstelligen Code fest. Mit ihm können wir zukünftig schnell und direkt auf unsere ePA zugreifen.
4. Schritt
Bei der Erst-Einrichtung unserer ePA-App müssen wir uns dann einmalig identifizieren. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dient unserem Schutz. Das geht in der Regel mit unserer eGK, unserem elektronischen Personalausweis oder dem Post-Ident-Verfahren in einer Postfiliale. Manche Kassen bieten auch die Identifizierung in den eigenen Filialen an. Die Registrierung ist damit abgeschlossen.
5. Schritt
Wir loggen uns in der ePA-App mit unserem sechsstelligen Code oder einem Passwort ein. Jetzt müssen wir nur noch einmalig festlegen, wie wir - im Rahmen der Zweifaktor-Authentifizierung und zum Schutz unserer Daten - die Anmeldung bestätigen wollen. Das können wir mit unserem elektronischen Personalausweis und der PIN bewerkstelligen, mit unserer eGK und der PIN, mit unserem App-Code oder per Gesichtserkennung.
Anschließend können wir beginnen, unsere ePA mit Daten zu füllen bzw. füllen zu lassen. So können wir zum Beispiel unseren Impfpass, Laborbefunde oder Notfalldaten hochladen. Oder wir bitten unsere behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Apotheken oder Praxen Daten von uns wie Medikationspläne, Röntgenbilder oder Vorsorgeuntersuchungen in die ePA zu laden. Wichtig: Hochgeladene Dokumente können wir im Nachhinein auch wieder löschen und zudem entscheiden, wer unsere Daten in der ePA lesen darf.
„Wer über kein eigenes Endgerät verfügt, hat auch keinen eigenständigen Zugriff und Einblick in seine ePA,“ schreibt der Verbraucherservice Bayern. Versicherte ohne Smartphone sind auf die Unterstützung Dritter angewiesen. Sie können die ePA auf Antrag über die Krankenkasse aktivieren lassen. Praxen und Krankenhäuser können Befunde oder Medikationspläne direkt hochladen. Über unsere elektronische Gesundheitskarte können wir Ärzten etc. Zugriff auf unsere ePA geben. Manche Krankenkassen wie z.B. die AOK oder die Barmer bieten auch eigene Portale zur Bearbeitung der ePA-Daten an.
Weitere Informationen zur Nutzung der ePA und auch Unterstützung bei der Einrichtung finden wir meist auf den Websites unserer Krankenkassen oder auf der ePA-Infoseite des Bundesgesundheitsministeriums. Dort finden sich auch allgemeine Informationen zur Sicherheit der ePA oder zum Widerspruch.
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