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Eure Daten für Training der Meta-KI

12. Mai 2025

  • Die KI von Meta ist seit wenigen Wochen auf WhatsApp, Instagram und im Facebook-Messenger als blauer Ring sichtbar. Sie kann ignoriert, aber nicht abgeschaltet werden.
  • Ab Ende Mai will Meta alle Daten, die wir auf Facebook, Instagram und anderen Diensten gepostet haben, zum Training seiner neuen KI nutzen.
  • Meta-Nutzende können dieser Nutzung widersprechen, die Verbraucherzentrale NRW hat Meta wegen Verstoß gegen europäisches Recht abgemahnt.   

„Wir verbessern KI bei Meta laufend. In diesem Zusammenhang möchten wir dich darüber informieren, dass wir öffentliche Informationen wie öffentliche Beiträge und Kommentare von Konten, deren Inhaber*innen 18 Jahre oder älter sind, sowie deine Interaktionen mit KI bei Meta-Features verwenden werden. Wir werden diese Informationen auf der Grundlage berechtigter Interessen verwenden, um generative KI-Modelle für KI bei Meta zu entwickeln und zu verbessern.“

Meta im Privacy-Center zu den Trainingsplänen für die hauseigene KI

Der blaue Ring als Datensauger

Die Künstliche Intelligenz von Meta ist seit wenigen Wochen als blauer Ring alltäglicher, sichtbarer Begleiter bei WhatsApp, Instagram und im Facebook Messenger. Dahinter verbirgt sich der KI-ChatBot des Konzerns. Er unterstützt uns u.a. beim Texten oder wir können über ihn auch direkt Such-Anfragen im Netz platzieren. Zukünftig sollen wir mit ihm auch Bilder generieren können. Allerdings ärgert viele Nutzerinnen und Nutzer seit der Freischaltung der Meta-KI, dass sie die KI nicht ausschalten, höchstens ignorieren können. Und jetzt kommt direkt ein weiterer kritischer Punkt dazu – Meta will ab dem 27. Mai 2025 alle Inhalte, die die Nutzerinnen und Nutzer bei Facebook und Instagram jemals gepostet haben, für das Training seiner KI verwenden. Im Sommer letzten Jahres war ein solcher Plan schon mal an der irischen Datenschutzbehörde gescheitert. Jetzt startet Meta den zweiten Versuch. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den aktuellen Versuch schon abgemahnt und behält sich weitere rechtliche Schritte vor.

Welche Daten?

„Öffentliche Inhalte“ sind in diesem Zusammenhang das entscheidende Stichwort. Denn diese Inhalte möchte Meta für sein KI-Training ab Ende Mai abgreifen. Dazu gehören laut Facebook der Name und der Benutzername, das Profilbild, alle Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen sowie „alle Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind. Beispielsweise dein Kommentar, deine Bewertung oder deine Rezension auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto.“ Ausgenommen sind allerdings Informationen von unter 18-Jährigen (wenn sie sich mit ihrem richtigen Alter angemeldet haben). Und auch die Inhalte privater Chats auf Whatsapp, die ja auch Ende-zu-Ende verschlüsselt sind. Sollten wir jedoch MetaAI in einen Gruppenchat integrieren oder Meta AI auf WhatsApp eine Anfrage schicken, sind diese Bereiche öffentlich und sollen auch in das Training einfließen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deswegen im Umgang mit Meta AI: „Geben Sie darin keine sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen an!“

Wichtig: Stichtag 27. Mai

Die gute Nachricht für uns Nutzerinnen und Nutzer: Bis zum 26. Mai können wir die Verwendung der Nutzerdaten zu Trainingszwecken ablehnen. Dafür müssen wir uns zunächst einloggen und dann auf diese Seite bei Facebook und diese Seite bei Instagram gehen. Dort können wir unseren Widerspruch einlegen. Dafür müssen wir nur unsere E-Mail-Adresse angeben, über die wir auf der Plattform eingeloggt sind. Das Feld zur Begründung – oder wie Facebook es formuliert „Bitte erkläre, wie sich diese Verarbeitung auf Dich auswirkt“ – muss nicht ausgefüllt werden. Der Widerspruch ist auch in den Apps auf dem Smartphone oder Tablet möglich, wenn z.B. der Link nicht funktioniert. Die Verbraucherzentrale hat für diesen Fall den etwas aufwendigeren Widerspruchs-Klick-Verlauf sowohl für Facebook wie auch für Instagram auf einer Extraseite aufgelistet.

Klage als Fortschrittsbremse?

„Wir haben Meta per Abmahnung am 30. April 2025 dazu aufgefordert, ihre Pläne für Instagram und Facebook zu stoppen,“ erklärt Christina Steffens, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Nach Auffassung der NRW-Verbraucherschützer widerspricht die Nutzung der öffentlichen Daten für das KI-Training geltendem Datenschutzrecht. Deswegen waren sie mit Blick auf das Stichdatum 27. Mai: „Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.“ Meta hat direkt reagiert. Semjon Rens, Public Policy Director für die DACH-Region bei Meta, warnt in einem Blogbeitrag vor einem großen Rückschlag „für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie wünschen und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen wollen, die lokale Nuancen verstehen.“ Das Vorgehen der Verbraucherzentrale bedrohe nicht nur die umfangreiche Zusammenarbeit zwischen fachkundigen Aufsichtsbehörden und Unternehmen – sie birge auch die Gefahr weiterer Fragmentierung, Rechtsunsicherheit und drohe notwendigen Fortschritt zu verzögern.