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Lokalnachrichten

Revision abgelehnt: Täter von Höxter-Bosseborn bleibt in Sicherungsverwahrung

Der Bundesgerichtshof hat die Revsion im Fall des Horrohauses von Höxter verworfen. (symbolbild)

Für den Täter vom Horrorhaus in Höxter-Bosseborn bleibt es bei der angeordneten Sicherungsverwahrung.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil von vor eineinhalb Jahren verworfen.

Man habe keine Rechtsfehler festgestellt, hieß es jetzt aus Karlsruhe.

BGH hält Täter für vollverantwortlich

Die Richter am BGH sehen den Täter als vollverantwortlichen Gewaltstraftäter mit manipulativem Geschick.

In Gutachten hieß es, dass er bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit wieder Tötungsdelikte begehen könnte.

Zum Schutz der Allgemeinheit

Die Sicherungsverwahrung soll die Allgemeinheit im Anschluss an Haftstrafen vor besonders gefährlichen Tätern schützen.

Der Verurteilte und seine Ex-Frau hatten über Jahre Frauen in einem Haus im Höxteraner Ortsteil Bosseborn misshandelt.

Zwei Frauen starben.